Der Bundesrat legt in seiner Bewirtschaftungsverordnung fest, welche Strommenge Grossverbraucher einsparen müssen bzw. welches Stromkontingent ihnen innerhalb eines bestimmten Zeitraums – der Kontingentierungsperiode – zusteht. Das Stromkontingent wird berechnet auf Basis der Strommenge, die im Vorjahr, innerhalb desselben Zeitraums – der Referenzperiode – verbraucht wurde.
Die Bewirtschaftungsverordnungen liegen in einem Entwurf vor. Die definitiven Verordnungen erlässt der Bundesrat erst im Falle einer Strommangellage. Zum jetzigen Zeitpunkt kann somit keine abschliessende Aussage zur Leistungsreduktion getroffen werden.
Gemäss den Szenarien des Bundesamtes können im Extremfall Verbrauchseinschränkungen für gewisse Anwendungen während 16 Wochen stattfinden (im Falle einer Stromunterversorgung von -40 %).
Beispiel: Bei Anwendung von Sparappellen zusammen mit Verbrauchseinschränkungen kann ein Sparpotential von bis zu 15% erreicht werden.
Quelle: S. 8 OSTRAL Broschüre