Die Vertreter der Genossenschafter.
Die EBL ist als privatrechtliche Genossenschaft organisiert. Die Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts oder öffentlich-rechtliche Körperschaften, öffentlich-rechtliche Anstalten sowie Dorfgenossenschaften als nachliegende Netzbetreiber. Sie besitzen Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, welche an das Stromnetz der EBL angeschlossen sind und von der EBL als Lieferantin mit Strom versorgt werden. Die Genossenschafter wählen alle fünf Jahre die Delegierten, welche die Interessen der Mitglieder wahren.
Die Rechte der rund 10'500 Mitglieder werden durch eine Delegiertenversammlung ausgeübt. Dazu gehören die Wahl und Abberufung des Verwaltungsrates, die Wahl der Revisionsstelle, die Genehmigung des Lageberichts, der Jahres- und Konzernrechnung sowie die Beschlussverfassung über Statuten und Wahlreglement für die Bestimmung der Delegierten.
Die Delegiertenwahlen finden alle fünf Jahre statt. Im Herbst 2020 wurden die 252 Delegierten für die Amtsperiode 2021 bis 2025 durch schriftliche Stimmabgabe der Mitglieder neu gewählt. Die nächsten Delegiertenwahlen finden im Herbst 2025 mit Amtsantritt im Jahr 2026 statt.