Die Ausschüttungen finden jeweils im Januar zu Lasten des vergangenen Jahres statt. Die Antragsstellenden werden im Dezember über das Ergebnis des Antrages informiert.
Bei der Prüfung von Anträgen behält sich die EBL das Recht vor, aufgrund begrenzter Ressourcen auch Engagements abzulehnen, die den genannten Kriterien entsprechen.
Fristen und Vorgaben
- Gesuche sind spätestens Ende November einzureichen. Später eingetroffene Anfragen werden im Folgejahr geprüft.
- Gleiche Organisationen werden höchstens einmal pro Jahr mit einem Förderbeitrag unterstützt.